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Seminare für Betriebsräte
Programm unter
www.seminare37absatz6.de
Seminaranbieter für Betriebsräte gibt es viele -
Wir bieten: Wissen für die Praxis, ausgewiesene
Fachreferenten, ein angenehmes Seminarhotel und ein interessantes
Hamburg-Programm
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Tipps |
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Hilfe,
ich soll eine Kündigung bekommen oder meinen Vertrag "aufheben".
Die wichtigsten Tipps sind:
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Sie müssen
nichts unterschreiben (höchstens den "Empfang" einer Kündigung
quittieren)
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Gehen Sie
möglichst nicht allein in ein Kündigungsgespräch (sie können
verlangen, ein Mitglied des Betriebsrates oder ein/e Kollegen/in
mitzunehmen)
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Fragen Sie
vor einem Gespräch in der Personalabteilung nach dem Grund und
lassen Sie notfalls den Termin verschieben
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Werden
Vorwürfe erhoben, nehmen Sie dazu keine Stellung (leider kann einem
später immer etwas "in den Mund gelegt" werden)
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Lassen Sie
sich nicht auf "das erste Angebot" ein - jeder Vorschlag zur Lösung
(fristgemäß statt fristlos, Verzicht auf Strafanzeige, Abfindung) ist auch
morgen noch aktuell
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Beraten Sie sich mit einem Anwalt
- möglichst schon vor dem Gespräch mit der Personalleitung
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Lassen Sie
sich anwaltlich beraten über Chancen und Risiken, auch wenn ein
Aufhebungsvertrag angeboten wird
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Handeln
Sie überlegt und aufrecht. Kündigungen passieren oft aus
wirtschaftlichen Gründen, mit Ihnen persönlich hat dies nichts zu tun
(egal, was man Ihnen vorwirft)
-
auch Manager und Führungskräfte sind von Kündigungen nicht verschont -
auch hier gilt es, finanzielle Ansprüche geltend zu machen (auch wenn
oft fehlerhaft behauptet wird, Leitende hätten keinen Kündigungsschutz)
Vorsicht beim Aufhebungsvertrag
Einmal unterschrieben heißt, die Vereinbarung gilt. Das
Bundesarbeitsgericht meint hierzu: "Egal wie groß der Druck zur Unterschrift
sein mag, 'Nein' sagen kann man immer."
Werden Sie also bei jeder Unterschrift, die der Chef
haben möchte, misstrauisch:
In 100 % aller Fälle hat ein Aufhebungsvertrag Nachteile,
meistens führt er zu einer Sperrzeit.
In 99 % aller Fälle führt ein Aufhebungsvertrag dazu,
dass Sie auf Ansprüche verzichten. Genau dies ist nämlich der Zweck des
Aufhebungsvertrags aus Sicht des Unternehmens. Häufige Nachteile eines
Aufhebungsvertrags sind:
- Verzicht auf Kündigungsschutz / Überprüfung der Kündigung auf soziale
Rechtfertigung
- Verlust potentieller Abfindungsansprüche
- 12 Wochen Sperrzeit
- Anrechnung von Abfindung oder Resturlaub
- Verlust von Lohn und Gehalt für Mehrarbeit / Überstunden
- Verlust von Resturlaub / Urlaubsabgeltung
- Verzicht auf Freistellung zur Arbeitssuche
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Seminare im
Hotel
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beim Seminar "Leiharbeit und Mitbestimmung"
im Mai 2011 - Auslaufparade der "Queen Mary 2" |
Berater
Holger Schnoor
Professionelles Trennungsmanagement
wir bieten gemeinsam mit dem Kommunikations-trainer Holger Schnoor
die Begleitung unserer Mandanten (Führungs-kräfte, Manager) in schwierigen
Trennungen im Arbeitsleben - durch eigene Erfahrung können nützliche Tipps
und Hinweise zum Verhalten und Durchhalten gegeben werden |