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Jede
Trennung, jede Kündigun g
im Arbeitsleben ist ein bedeutender Einschnitt.
Für
uns heißt dies: Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten, beim
Erstgespräch und der Begleitung während der Auseinandersetzung.
Erfahrungsgemäß werden Prozesse dadurch gewonnen, über die entscheidenden
Informationen zu verfügen und diese sachgerecht aufzubereiten. Nicht immer
muss eine solche Auseinandersetzung vor Gericht landen oder dort zu Ende
geführt werden. Wir legen den Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch darauf,
außergerichtlich Druck
aufzubauen und so ein finanziell sehr gutes Ergebnis für unsere Mandanten zu
erzielen. Rufen Sie uns gern unverbindlich an. Oft kann bereits in einem
ersten Telefonat geklärt werden, ob ausreichende Erfolgsaussichten bestehen
und wie die Aussichten auf eine angemessene Abfindung sind..
Auch
wenn der Kündigungsschutz immer wieder in der politischen Diskussion ist,
gilt:
Langjährig Beschäftigte haben eine sehr gute Chance, bei einer Beendigung
eine angemessene
Abfindung zu erzielen. Hier verfügen wir über fundierte Erfahrungen,
um je nach Branche und Gerichtsbezirk die richtige Lösung und eine hohe
Abfindung durchzusetzen.
Wir
sind an
allen Arbeitsgerichten in Deutschland zugelassen.
....und die Kosten
Unsere Gebührenregelungen sind transparent und angemessen, sie werden auch
von Ihrer Rechtschutzversicherung akzeptiert. Für die ausführliche
Erstberatung berechnen wir die gesetzliche Gebühr von höchstens € 190 zzgl.
MWSt.
Ab
01.07.2006 können Anwaltskosten auch aufwandsbezogen berechnet werden
- statt fester Gebührensätze. Sprechen Sie uns hierauf an, damit wir eine
angemessene Lösung für Sie finden. |