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Betriebräte beraten
und vertret en wir als Fachanwälte in allen Branchen.
Schwerpunkte sind
die Bereiche Banken, Medizintechnik, Luftverkehr und Hafen. Mit vielen der
Interessenvertretungen besteht eine jahrelange Zusammenarbeit, teilweise
bereits über Jahrzehnte.
Die Fülle von
Rechtsfragen sowie fortlaufende
Umstrukturierungen erfordern qualifizierte, praxisorientierte Beratung und
Unterstützung, oft über das "rein rechtliche" hinaus.
Unser Anspruch ist, das Gremium
in
allen relevanten Fragen einer Änderung/Umstrukturierung zu begleiten, auch
mit ökonomischem und betriebsorganisatorischem Sachverstand.
Wir sehen unsere
Aufgabe nicht darin, langwierige Gerichtsverfahren zu führen, sondern bei
den laufenden Veränderungen der betrieblichen Prozesse im Sinne einer "Prozessberatung und -begleitung"
gemeinsam mit dem Betriebsrat in Verhandlungen eine effektive,
interessenorientierte Lösung durchzusetzen.
Praxisbeispiele
der langjährigen Beratungstätigkeit sind:
-
variable
und leistungsorientierte Vergütungssysteme, Eingruppierungs- und Beurteilungsfragen,
-
Umstrukturierungen, Personalabbau, Sozialpläne (einschl.
Altersteilzeitregelungen und Transfergesellschaften),
-
Ausgliederungen
und Ausgründungen von Unternehmensteilen sowie Inhaberwechsel,
-
Anpassung von
Betriebsvereinbarungen nach Fusion,
-
flexible
Arbeitszeitmodelle und Langzeitkonten - Zeitwertkonten,
-
Einsatz /
Begrenzung von
Leiharbeit und Werkvertragsbeschäftigung,
-
EDV-Anwendungen,
SAP-Einführung, Videoüberwachung,
-
Sicherung der Ansprüche aus
betrieblicher Altersversorgung,
-
Beratung in
Aufsichtsratsfragen
Für Betriebsräte
geben wir einen regelmäßigen Info-Brief "BetriebsRat" heraus. Bitte
bestellen unter:
kanzlei@steenrae.de (oder auf diesen
Seiten unter: NewsLetter.)
Rechtsanwalt Steen
ist darüber hinaus regelmäßig Autor in der Fachzeitschrift für Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb, Bund Verlag.
Fachartikel
von Rechtsanwalt Wolfgang Steen
"Änderungskündigung in die Leiharbeit?"
- Aktuelle Rechtsprechung zum
Schutz bestehender Arbeitsbedingungen, Newsletter 20/07 vom 26.09.2007
jetzt als pdf öffnen www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter.
"Leistungsentgelte
nach § 18 TVöD" - Fragen und Antworten aus der Praxis,
Der Personalrat, Heft 4/2007, Seite
136 bis 140
jetzt als PDF öffnen
und
www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter
Nr. 11/07
Individualarbeitsrecht - Streichung einer Hierarchieebene,
Urteilsanmerkung in Arbeitsrecht im Betrieb, Heft
5 / 2004,
Seite 319 bis 320 http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/detail.asp?Zeitschrift=Arbeitsrecht+im+Betrieb&ID=3403
Ausschlussfrist für Kündigungen - Verwirkung,
ablehnende
Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 15.8.2002, 2 AZR 514/01 = AiB 2004,
127-128.
http://www.bundesarbeitsgericht.de
Weihnachtszuwendungen und Fehlzeiten, erläuternde,
teils ablehnende Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 7.8.2002, 10 AZR
709/01 = AiB 2004, 63-64.
http://www.bundesarbeitsgericht.de
Entgeltfortzahlung und regelmäßige
Überstunden,
BAG, Urteil
vom 26.06.2002 - 5 AZR 592/00,
in Arbeitsrecht im Betrieb, Heft
1 / 2004,
Seite 61 bis 63 http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/detail.asp?Zeitschrift=Arbeitsrecht+im+Betrieb&ID=2967
Entgeltfortzahlung und Arbeitszeitkonten,
BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR
470/00, mit Anmerkung RA Steen, Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 9/2003,
Seite 567 bis 568
http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/detail.asp?Zeitschrift=Arbeitsrecht+im+Betrieb&ID=2550
Wahlanfechtung bei Arbeitnehmerüberlassung,
kurze, erläuternde
Anmerkung zur Entscheidung des ArbG Frankfurt vom 22.5.2002, 2 BV 148/02 =
AiB 2003, 626-627.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/?showaktuelles=37961
Entgeltfortzahlung nach Wartezeit,
ablehnende
Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 12.12.2001, 5 AZR 248/00 = AiB 2002,
647-648. http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/detail.asp?Zeitschrift=Arbeitsrecht+im+Betrieb&ID=1861
Aufhebungsanspruch Werkvertragsbeschäftigung;
BAG, Beschluss vom 1.8.1989 - 1 ABR 54/88 - mit Urteilsanmerkung
von RA Wolfgang Steen in: Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 5/1990, Seiten
200-203. als
pdf
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