Altersversorgung

   
Direktversicherungen



Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Steen Rechtsanwälte ist die Sicherung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung.

Die Betriebsrente gewinnt als zweite Säule zunehmende Bedeutung in der persönlichen Altersversorgung. Gleichzeitig sind über Direktversicherungen und Gehaltsumwandlungen neue Wege eröffnet.

 

In Fragen der betrieblichen Altersversorgung vertreten wir nicht nur Einzelmandanten, sondern sind auch beratend tätig, wenn in den Betrieben Änderungen geplant oder Kürzungen beabsichtigt sind.

Gerade in diesem Bereich gilt es, die Fülle einschlägiger Rechtsprechung zu beachten, Besitzstände zu sichern und praktische Lösungen zu entwickeln. Betriebsräte haben es hier in der Hand, Ansprüche der Belegschaft zu erhalten.

 

Rechtsanwalt Steen, gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht, verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Gebiet, auch bei Anpassungen im Zuge von Betriebsübergängen oder Fusionen.

Auch bei der Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG gilt es, die jeweils neueste Rechtsprechung zu beachten - z.B. zum Konzerndurchgriff

Bei Scheidungen gilt seit 01.09.2009 das neue Recht zum Versorgungsausgleich. Diese betrifft auch Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erwirbt dann - bei der internen Teilung - ein eigenständiges Anrecht gegen den Arbeitgeber oder die Pensionskasse, die die betriebliche Altersversorgung durchführt. Das heißt, obwohl er (oder sie) dort nie gearbeitet hat, wird man im Alter zum Anspruchsberechtigten.

Hinweis: Neue Entscheidung des BAG zur Zillmerung als pdf

 

 

Versorgungszusagen



Beratung Betriebsrat


Änderungen betrieblicher Versorgungsordnungen











Versorgungsausgleich